Mit Beweisauflage im Einspracheverfahren vom 21. September 2017 bat die Rekursgegnerin um Einreichung weiterer Unterlagen und um die Beantwortung von Fragen zum Sachverhalt. Nach mehreren Fristverlängerungen stellte die Rekurrentin der Rekursgegnerin am 11. Januar 2018 einen Teil der verlangten Unterlagen zu und äusserte sich zur Existenz der weiteren Dokumente (vgl. Einspracheentscheid, Seite 2, 2. Absatz in Beilage 1 der Rekurrentin). Am 2. Februar 2018 trafen sich auf Ersuchen der Rekurrentin der aktuelle Geschäftsführer (R.________), der wirtschaftlich Berechtigte (S.________) und die Steuervertreterin der Rekurrentin (__