in Beilage 7.3 der Rekursgegnerin, dort separate Zusammenstellung, Ziff. 2 oben). Für die Steuerperiode 2014 betrugen die Aufrechnungen insgesamt Fr. 15'092.– für verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Darlehen und Gerätschaften von Nahestehenden (Ziff. 2.3 in Beilage 7.2 der Rekursgegnerin). C. Mit Schreiben vom 4. April 2016 erhob die Rekurrentin dagegen Einsprache mit dem Antrag, die von der Rekursgegnerin vorgenommenen Aufrechnungen im Umfang von Fr. 636'917.– seien als geschäftsmässig begründete Aufwendungen zu akzeptieren und die berechneten Darlehenszinsen seien anzupassen (Beilage 8.0 der Rekursgegnerin).