B. Mit Steuererklärung 2013 und Jahresrechnung 2013 deklarierte die Rekurrentin einen Verlust von Fr. 663'538.– (Ziff. 8, S. 3 in Beilage 1.1 der Rekursgegnerin). Die Erfolgsrechnung 2013 enthielt einen ausserordentlichen Aufwand in der Höhe von Fr. 636'916.80 (S. 4 in Beilage 1.2 der Rekursgegnerin). In der Steuererklärung 2014 wies die Rekurrentin einen Reingewinn von Fr. 98'025.– aus. Nach einer Verlustverrechnung deklarierte sie einen Verlustvortrag von Fr. 565'513.– und im Ergebnis damit einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 0.– (Ziff. 5 und 7 in Beilage 2.1 der Rekursgegnerin).