Betreffend das durch die Rekurrentin gewährte Darlehen von Fr. 231'916.80 (vgl. vorstehend) erfolgte mit Vereinbarung vom 6. Dezember 2013 (Beilage 5.4 der Rekursgegnerin) ein vollständiger Darlehenserlass (mit Besserungsklausel) durch die Rekurrentin, durch entsprechende Belastung des bei der Rekurrentin geführten Kontokorrents "F.________ Holding AG" (Kontoblatt 2013 zum Kontokorrent der F.________ holding, S. 2 in Beilage 12.2 der Rekursgegnerin). Weiterverkauf der von der Rekurrentin erworbenen Mietereinbauten durch die H.________ an die F.________ holding im Januar 2014