Vorliegend unterliegen die Rekurrenten vollständig, weshalb sie die gesamten Kosten des Rekursverfahrens zu tragen haben, welche aufgrund des ausserordentlich hohen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der Wichtigkeit und Schwierigkeit sowie dem Streitwert auf Fr. 25'000.– festgesetzt werden. Dabei wurde kostenerhöhend insbesondere berücksichtigt, dass sowohl aufgrund der ausführlichen Rechtsschriften als auch der umfangreichen Unterlagen ein ausserordentlich hoher Zeit- und Arbeitsaufwand anfiel. Weiter wurde berücksichtigt, dass der umstrittene Steuerbetrag mit ____ Schweizer Franken äusserst Urteil A 2018 18 56