Auch wird der Rekurrent von diversen Zeitungen mit der Aussage zitiert: Er kehre nach "drei nomadenhaften Jahren" wieder in die Schweiz zurück (____ sowie ____ vom ____ 2016). Gleich wie der "Weltenbummler" verfügten die Rekurrenten während dieser Jahre über eine Art festen Ankerplatz in der Schweiz. Aufgrund des Nutzniessungsrechts an den Grundstücken in A.________, die sie nicht an Dritte vermieteten, konnten sie dorthin jederzeit zurückkehren, was sie aktenkundig denn auch regelmässig taten. Dank der weiterhin dort angestellten Haushaltshilfe und einem von ihnen beauftragten Gärtnereiunternehmen (vgl. Schreiben eines Rechtsanwalts betreffend Zahlungen an J.__