Wie dargelegt, ist es den Rekurrenten gerade nicht gelungen, dem Gericht eine Wohnsitzbegründung in Monaco einleuchtend zu vermitteln. Allerdings weist ihre Situation im hier interessierenden Zeitraum einige interessante Parallelen zum Weltenbummlerfall auf. Zuvorderst stehen dabei ihre zahllosen Aufenthalte an verschiedenen Orten dieser Welt, wie sie in den Akten dokumentiert sind. Dies bestätigten die Rekurrenten gegenüber dem Gericht auch selber, indem sie anführten, sehr häufig auf Reisen gewesen zu sein (Replik, S. 2 Ziff. 3.2.3). Auch wird der Rekurrent von diversen Zeitungen mit der Aussage zitiert: