bisherigen Schweizer Wohnsitzes ab April 2013 als sehr wahrscheinlich gilt. Da aufgrund des Periodizitätsprinzips im Steuerrecht vorliegend lediglich die Frage zu klären ist, wo die Rekurrenten zwischen April 2013 und Dezember 2013 ihren Wohnsitz hatten, ist festzuhalten, dass sie in diesem Zeitraum keinen Wohnsitz in Monaco begründet haben, womit von einem steuerrechtlichen Wohnsitz am bisherigen Ort, das heisst in A.________ in der Schweiz, auszugehen ist. Rekurs und Beschwerde sind in diesem Sinne abzuweisen. 5. An diesem Resultat vermögen zwei weitere wesentliche rechtliche Vorbringen der Rekurrenten nichts zu ändern.