Zusammenfassend führen die vorstehenden Untersuchungen zur folgenden Schlussfolgerung: Im Zeitraum April 2013 bis Ende 2015 überwogen die persönlichen Beziehungen der Rekurrenten zur Schweiz. In Monaco lassen sich demgegenüber keine persönlichen Beziehungen feststellen. In der gleichen Periode überwogen auch die geschäftlichen Beziehungen des Rekurrenten zur Schweiz, während die Rekurrentin keiner Geschäftstätigkeit nachging. Ein Vergleich der Wohnsituation ergab kein eindeutiges Resultat, womit sich bei diesem Kriterium aber auch keinen Wohnsitz in Monaco erhärten lässt.