Die übrigen Reisen wurden so gebucht, dass sie in Zürich begannen und dort wieder endeten. Bei einer Wohnsitznahme in Monaco wäre zu erwarten, dass auch bei einer vergleichsweise seltenen Inanspruchnahme des nächstgelegenen Flughafens Nizza für Retourreisen zwischen der Schweiz und Nizza die Reise in Nizza begonnen und dort auch wieder geendet hätte.