Dass die Verwendung des Flughafens Zürich für die überaus rege Flugtätigkeit der Rekurrenten sich nur schwer mit ihrem Hauptbeweggrund einer Wohnsitznahme in Monaco (Abtauchen in die Anonymität, Flucht vor der Presse) in Einklang bringen lässt, wurde bereits erörtert (E. 4.2.1). Dazu kommt, dass es bei einem behaupteten Wohnsitz in Monaco nicht nahe liegt, Flugreisen in der Schweiz zu beginnen oder zu beenden. Auf der Hand liegen würde dafür viel eher der Flughafen in Nizza. Die Rekurrenten schreiben zur Erklärung, dass der Rekurrent die Strecke zwischen Zürich und Monaco regelmässig mit dem Auto zurückgelegt habe.