4.5.5.4 Es ist festzustellen, dass die Rekurrenten in Monaco zwar Abonnemente für Fixnetz- und Mobiltelefonie abschlossen, die Dienste der lokalen Telekomanbieter für Telefongespräche jedoch kaum in Anspruch nahmen. Um besser Rückschlüsse auf die Aufenthaltsorte namentlich des Rekurrenten ziehen zu können, wäre die Kenntnis der Standortdaten seines Mobiltelefons somit von entscheidender Bedeutung. Die Rekurrenten schrieben bezeichnenderweise nicht, dass diese Daten bei der Beweisführung zur Bestimmung des Wohnorts nutzlos wären, sondern sie argumentierten, dass die Angaben aus Vertraulichkeitsgründen nicht geliefert werden dürften.