Im November 2015 fielen einmalig Roaminggebühren in der Höhe von EUR 7.36 an. In diesem Monat wurden ferner 3 Minuten der 120-Minutenpauschale beansprucht, während der Rekurrent in den übrigen Monaten sein Abonnement in Monaco offenbar nicht für Telefongespräche verwendete (vgl. Rekursbeilage 18-7).