Auf den Rechnungen ist nicht zu sehen, dass darin ein monatlicher Freibetrag enthalten war. Aus der systematischen Zusammenstellung und Betitelung der verschiedenen Gebührenkategorien auf der Rückseite der Rechnungen ("Vos abonnements et options", "Vos consommations du [Datum] au [Datum]", "Vos prestations diverses avant le [Datum]" muss vielmehr Urteil A 2018 18 46