Dabei fällt auf, dass der Flug nicht etwa am Rand einer geltend gemachten Anwesenheit in Monaco stattfand, sondern in der Mitte. Dies bedeutet wiederum, dass es 2014 einen irrtümlich angegebenen Monacoaufenthalt mehr gibt, als von der Rekursgegnerin angenommen. Die Rekurrenten brachten als Reaktion auf das Untersuchungsergebnis der Rekursgegnerin vor, sie hätten nie behauptet, dass der rekonstruierte Kalender immer den Tatsachen entspreche. Die Abweichungen der Kreditkartenabrechnungen zur kalendarischen Darstellung würden sich auf 40 bis 50 Kalendertage in den Jahren 2013 bis 2015 je für die Rekurrentin und den Rekurrenten belaufen (Replik, S. 2 Ziff. 3.2.3).