Monacoaufenthalten des Rekurrenten und bei zwei der Rekurrentin stellte sie gleichzeitig Kreditkartenzahlungen in der Schweiz fest, in beiden Fällen hauptsächlich im Raum Innerschweiz (Vernehmlassung, S. 7). Die Rekursgegnerin schloss aus ihrer Untersuchung, dass sich die Rekurrenten deutlich weniger in Monaco aufgehalten hätten, als aus dem rekonstruierten Kalender hervorgehe. Auffallend sei zudem, dass die Kreditkartenabbuchungen ausserhalb Monacos zeitlich des Öfteren mitten in einer längeren als "in Monaco" bezeichneten Periode im rekonstruierten Kalender zusammengefallen seien (Vernehmlassung, S. 7 f. Ziff. 3.2.3).