Die Untersuchung im Jahr 2014 ergab folgendes Ergebnis: Beim Rekurrent wurden bei vier im Kalender aufgeführten Monacoaufenthaltsperioden Kreditkartenzahlungen in der Schweiz – hauptsächlich im Kanton Zug – festgestellt, während es bei der Rekurrentin bei acht festgestellten Monaco-Perioden gleichzeitig Kreditzahlungen in der Schweiz – wiederum hauptsächlich im Kanton Zug – gab (Vernehmlassung, S. 6). Für das Jahr 2015 kam die Rekursgegnerin zum folgenden Ergebnis: Bei sechs ausgewiesenen Urteil A 2018 18 40