Bei der Rekurrentin bemerkte die Rekursgegnerin bei sechs im Kalender angegebenen Monacoaufenthalten anhand der Kreditkartenabrechnung gleichzeitig Ausgaben in der Schweiz, Deutschland, Spanien und den USA. In einem Fall wurde beim Rekurrenten eine Abweichung in umgekehrter Richtung festgestellt, das heisst dass er während eines im rekonstruierten Kalender angegebenen Aufenthalts in A.________ gemäss Kreditkarte eine Ausgabe in Nizza tätigte (Vernehmlassung, S. 5). Die Untersuchung im Jahr 2014 ergab folgendes Ergebnis: