Lage gewesen seien, eine vollständige Agenda zu erstellen. Abweichungen zu den effektiven Aufenthalten seien deshalb möglich (Rekursbeilage 20, S. 2; Rekurs, S. 25 dritter Absatz; Replik, S. 2 Ziff. 3.2.3). Sie begründeten die Abweichungen unter anderem damit, dass die massgebende Periode schon einige Zeit zurückliege und die elektronische Agenda nur noch teilweise verfügbar gewesen sei (Rekurs, S. 25 dritter Absatz). Weiter hätten sie trotz intensiver Bemühungen immer noch nicht alle Flugtickets beschaffen können (Rekursbeilage 20, Schreiben vom 28. Februar 2018, S. 1). Gemäss der kalendarischen Aufstellung habe sich der Rekurrent im Jahr 2013 an 131 Tagen in Monaco und an 57 Tagen in A.