_ aufgeführt (Rekursbeilage 16-9, Positionen 32-94). Dies bedeutet, dass die Rekurrenten gemessen am Wert mehr als die Hälfte ihrer Kunst zurückliessen. Die Rekurrenten haben nicht vorgebracht, dass sie die nicht transportierte Kunst irgendwo zwischengelagert hätten. Somit spricht einiges dafür, dass sich Kunst im Wert von über Fr. ____ weiterhin im – gemäss ihren Aussagen – unbewohnten Haus in A.________ befand. All dieses spricht wiederum eher gegen eine Wohnsitzverlegung der Rekurrenten ins Ausland.