wollen. Es sei ihnen auch nicht darum gegangen, in Monaco ein Feriendomizil zu begründen (Rekurs, S. 20 Rz. 51). Die Tatsache, dass die Rekurrenten Kunst und Möbel in erheblichem Umfang von A.________ nach Monaco transportiert haben, stellt zusammen mit den getätigten Zukäufen von Möbeln und weiteren Einrichtungsgegenständen vor Ort ein Indiz für eine Wohnsitznahme in Monaco dar. Die Rekurrenten legten in ihrer neuen Mietwohnung offenbar Wert auf einen hohen Urteil A 2018 18 37