Es ist richtig, dass die Liste des Transportguts auffallend viele Kunstgegenstände enthält und vergleichsweise wenig Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Rekursbeilage 16-9). Allerdings liessen die Rekurrenten sich die Wohnung durch Innendekorationsfirmen unter anderem mit Sofas, einem Esstisch mit Stühlen, Betten, Matratzen, Stoffüberzügen, Teppichen und Terrassenmöbeln ausstatten, was sowohl Offerten wie auch Rechnungen in den Akten belegen (Rekursbeilage 16-3; Beilage 1 zur Stellungnahme vom 25. April 2019).