4.4.5.3 Was die transportierten Möbel betrifft, so wendet die Rekursgegnerin ein, dass mehrheitlich Kunstgegenstände und praktisch keine üblichen Einrichtungsgegenstände von A.________ nach Monaco verbracht worden seien (Vernehmlassung, S. 8 Ziff. 3.2.4). Es ist richtig, dass die Liste des Transportguts auffallend viele Kunstgegenstände enthält und vergleichsweise wenig Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Rekursbeilage 16-9).