Urteil A 2018 18 36 4.4.5.2 Die Rekursgegnerin wertet den Umstand, dass die Haushaltshilfe in A.________ im bisherigen Umfang angestellt blieb, als Indiz gegen eine Wohnsitzverlegung. Wenn schon hätten die Kinder, als Eigentümer, einen Vertrag mit der Haushaltshilfe abschliessen müssen (Vernehmlassung, S. 9 f.). Nach Meinung des Gerichts darf die Frage der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses der Haushaltshilfe [in A._______] nicht überbewertet werden.