Insbesondere ist dort auch der ausserordentlich grosse Umschwung zu beachten, der es den Rekurrenten in A.________ beispielsweise erlaubte, sich dort vor fremden Blicken ungestört aufzuhalten und sich bei Freizeitaktivitäten zu erholen (etwa Spaziergänge zu unternehmen, ____, die Natur und die Ruhe zu geniessen). Dies alles war im 32 Quadratmeter grossen Aussenbereich der Wohnung im elften Stock des Blocks in der dicht bebauten und dicht bevölkerten Stadt Monaco nicht möglich. Die Wohnung in Monaco konnte den gewohnten Lebenskomfort der Rekurrenten mit anderen Worten nicht annähernd bieten, was nicht für eine Wohnsitznahme in Monaco spricht.