Der Schweizer Zoll schätzte den Wert des eingeführten Guts auf rund Fr. ____ (Rekursbeilage 7). Aus den Akten ist ersichtlich, dass die Rekurrentin die Wohnung in Monaco zusätzlich mit lokal gekauftem Mobiliar ausstatteten (Rekursbeilage 16-13, Replikbeilage 1, Beilage 1 zur Stellungnahme vom 25. April 2019). 4.4.5 Es gilt, die zuvor ausgebreiteten Sachverhaltselemente zur Wohnsituation zu würdigen.