In A.________ war 2013 eine Haushaltshilfe mit jährlichem Brutto-Lohn von Fr. ____ für die Rekurrenten tätig (Rekursbeilage 18-9, Lohnausweis 2013). Bei einem Stundenlohn von Fr. ____ ergibt dies eine monatliche Arbeitszeit von ____ Stunden. Bei einem eher hohen Stundenlohn von Fr. ____ ergäbe dies immer noch eine monatliche Arbeitszeit von ____ Stunden. In den Jahren 2014 und 2015 blieb die Haushaltshilfe angestellt und erzielte einen Brutto-Lohn von Fr. ____ im Jahr 2014 und von Fr. ____ im Jahr 2015 (Rekursbeilage 18-9, Lohnausweise 2014 und 2015). Die Rekurrenten kümmerten sich nach eigenen Angaben weiterhin um das Arbeitsverhältnis mit der Haushaltshilfe (Rekurs, S. 27 Rz.