Gewichtige vertragliche Leistungen der Schweizer AG lassen sich ebenfalls der Schweiz zuordnen. So oder anders ergeben sich keinerlei Hinweise auf geschäftliche Beziehungen zu Monaco, weshalb auch das Kriterium der geschäftlichen Beziehungen klar gegen eine Wohnsitzverlegung nach Monaco spricht und wenn schon für den Fortbestand des Schweizer Wohnsitzes. 4.4 Wohnsituation