Der Vertrag erwähnt schliesslich ein paar Aufgaben des Rekurrenten mit Auslandbezug. So hat er noch vorübergehend die Aufgabe des Verwaltungsratspräsidenten von gewissen Tochtergesellschaften wahrzunehmen (bis 31. Juli 2013 von zwei Gesellschaften in den USA und einer in Bermuda; bis 31. Oktober 2013 von einer in Frankreich und einer in Spanien). Zusätzlich verpflichtet er sich zur Teilnahme an einem bereits organisierten Coachingseminar in Deutschland (Rekursbeilage 5, S. 3 Ziff. 6 unten). Urteil A 2018 18 32