Auf der anderen Seite lassen sich auch gewisse Leistungen, die der Rekurrent zu erbringen hat, mit der Schweiz in Verbindung bringen. So wird er weiterhin als Vorsitzender des Steuerungsausschusses "A.________" und "____" [dem ____ der ehemaligen Arbeitgeberin in D.________] bezeichnet (Rekursbeilage 5, S. 2 Ziff. 3 und 4). Ferner verpflichtet er sich während einer Übergangsphase zu gewissen Aufsichtstätigkeiten beim Tagesgeschäft im Büro des Verwaltungsratspräsidenten, im Unternehmenssekretariat und im Bereich der Unternehmenssicherheit ("office of the chairman", "corporate secretary", "corporate security", Rekursbeilage 5, S. 2 Ziff.