4.2.3 Weitere ins Gewicht fallende persönliche Beziehungen sind aus den Akten nicht ersichtlich, weshalb das Kriterium persönliche Beziehungen deutlich gegen eine Wohnsitzverlegung nach Monaco spricht. Wenn schon, deuten die Indizien auf die Beibehaltung des Wohnsitzes in der Schweiz hin. 4.3 Geschäftliche Beziehungen