4.2.2 Die Rekurrenten geben an, sie hätten ganz allgemein ausserhalb der Familie in A.________ wenig soziale Kontakte gehabt (Rekurs, S. 25, Rz. 60 letzter Absatz). Vor der behaupteten Verlegung des Wohnsitzes hätten sie ihr Haus in A.________ zusammen mit Urteil A 2018 18 30