Auf die Ausstattung des Grundstücks ist detaillierter weiter hinten einzugehen (E. 4.4.2). Die besondere wirtschaftliche Situation der Rekurrenten mit einem international gestreuten Immobilienbesitz und überdurchschnittlich grosszügigen Wohnverhältnissen an ihrem angestammten und bis Ende März 2013 unbestrittenen Wohnort in A.________ sprechen auf den ersten Blick jedenfalls nicht für eine Wohnsitzbegründung in Monaco in einer 268 m2 grossen Mietwohnung (Fünfzimmer-Duplexwohnung im 11. und 12. Stock eines Wohnblocks, Rekursbeilage 4), nur um nicht in der Öffentlichkeit erkannt zu werden.