4. 4.1 Das Verwaltungsgericht hat sich bereits im Urteil A 2016 21 vom 28. November 2017 mit einer Wohnsitzverlegung ins Ausland (damals: Dubai) befasst. Dieses Urteil wurde ans Bundesgericht weitergezogen und von diesem im Urteil BGer 2C_114/2018 vom 18. Juli 2019 geschützt.