Die Rekurrenten verkennen, dass das Bundesgericht mit seiner zuvor zitierten Rechtsprechung zur Beweisführung bei der Aufgabe des Wohnsitzes im Resultat eine Beweislastregel zuungunsten der Steuerpflichtigen etabliert hat. Sobald nämlich die Steuerbehörde beweisen kann, dass die Steuerpflicht zumindest zu Beginn einer Steuerperiode bestand, ist es nach der Normentheorie an der steuerpflichtigen Person den Wegfall ihrer Steuerpflicht als steuermindernde Tatsache zu beweisen. Es hilft ihr vor Urteil A 2018 18 27