3.5 Die Rekurrenten geben an, dass sie seit 1998 in A.________ wohnten (Rekurs, S. 3 Rz. 5), und dass sie ihren Wohnsitz dort bis zum 31. März 2013 beibehalten hätten (so etwa: Rekurs, S. 2 Antrag 2; Replik, S. 1 Ziff. 3.2.1). Die Rekursgegnerin geht von einem Wohnsitz in A.________ für das gesamte Jahr 2013 aus. Damit ist unbestritten, dass die Rekurrenten zumindest in den ersten drei Monaten der Steuerperiode 2013 in der Schweiz und im Kanton Zug unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Rekurrenten stellen jedoch in Abrede, dass die bisherige subjektive Steuerpflicht in A.________ sehr wahrscheinlich sein soll (Rekurs, S. 16 Rz.