___ in Zürich ambulant behandelt worden sei. Bezüglich der Möbelkäufe (Replikbeilage 1) sei auffallend, dass nicht alle Seiten vorlägen sowie dass auf Seite 6 von einer Villa ("your Villa") gesprochen werde und als Datum "Cannes, October 18th, 2012" aufgeführt sei. Es handle sich bei der Wohnung in Monaco jedoch nicht um eine Villa, noch verfüge diese über ein "Garden Guest Bedroom" oder ein "Guard’s Office". Es entstehe der Eindruck, dass ein Beleg über Möbelkäufe eingereicht worden sei, der sich nicht auf die Wohnung in Monaco beziehen könne. Die Rekurrenten hätten den Flughafen Zürich als Drehscheibe für ihre Reisen gewählt.