Es lägen somit für alle Kreditkarten nur einzelne Monate vor, nicht aber vollständige Unterlagen. Eine Überprüfung der unvollständigen Kreditkartenabrechnungen ergebe, dass einige der im rekonstruierten Kalender als Monaco oder Ausland bezeichneten Tage in der Schweiz verbracht worden seien. Für viele im rekonstruierten Kalender als Monaco bezeichneten Tage fehlten jegliche Nachweise. Eine Zeugenbefragung könnte nur Aufschluss über jene Aufenthaltstage geben, an denen die Zeugen die Zeit gleichzeitig und gemeinsam mit den Rekurrenten am selben Ort verbracht hätten. Dies würde an der Beweislosigkeit der Urteil A 2018 18 20