E. Mit Replik vom 8. März 2019 führten die Rekurrenten im Wesentlichen Folgendes aus: Es sei unbestritten, dass die Rekurrenten bis zum 31. März 2013 unbeschränkt steuerpflichtig gewesen seien. Entscheidend sei nicht, ob der neue Wohnsitz zuerst in den USA und dann in Monaco begründet worden wäre; entscheidend sei einzig, ob der neue Wohnsitz in Monaco tatsächlich ab dem 1. April 2013 bestanden habe. Es sei von Anfang an geplant gewesen, dass der Wegzug in die USA nur vorübergehender und taktischer Natur gewesen sei; dies im Hinblick auf die Verfolgung durch die Presse.