Denn gemäss Vertrag (Rekursbeilage 5, S. 3 Ziff. 5) erhalte der Rekurrent die Entschädigung als Pauschale ("lump sum"), und zwar unabhängig von der durch ihn erbrachten Dienstleistungen ("irrespective of the amount of services provided during the Period"). Unter unabhängigen Dritten würde wohl keine pauschale Entschädigung, unabhängig von den erbrachten Dienstleistungen, vereinbart werden. Weiter erhalte der Rekurrent über die Vertragslaufzeit hinaus gewisse Leistungen von der ehemaligen Arbeitgeberin, wie etwa Sicherheitspersonal, Dienstwagen inkl. Chauffeur, VIP IT Services, Büro inklusive Sekretariatsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2019 (Rekursbeilage 5, S. 3 Ziff.