Es falle bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände auf, dass in keiner der Darstellungen irgendeine besondere Bindung zu Monaco dargelegt werde. Der Beweggrund, sich für eine gewisse Zeit nach Monaco zu begeben, sei das Entrinnen vor der Presse gewesen. Die Ausführungen der Rekurrenten im Zusammenhang mit der Abmeldung aus A.________ unter Angabe eines Wegzugsorts in den USA erhellten, dass es den Rekurrenten anscheinend nicht so wichtig gewesen sei, an welchen Ort sie sich zwecks Distanz zur Presse begäben. Schliesslich ergäben sich aus den Akten keine sozialen Kontakte in Monaco, da die Rekurrenten dort nach eigenen Angaben sehr zurückgezogen gelebt hätten (Rekurs, S. 25 Rz. 60).