Bei den Telefonrechnungen falle auf, dass während mehrerer Monate in Monaco exakt derselbe Betrag von EUR 5.73 in Rechnung gestellt worden sei. Es stelle sich die Frage, wie mit einzeln fakturierten Telefongesprächen immer derselbe Rechnungsbetrag erreicht werden könne. Zudem übersteige der in Rechnung gestellte Betrag nie EUR 6.– pro Monat. Der Festnetzanschluss in Monaco sei deshalb von geringer Aussagekraft. Auch sei nicht ersichtlich, weshalb aus Vertraulichkeitsgründen keine Unterlagen bezüglich der von der Urteil A 2018 18 16