Die Strom- und Wasserabrechnungen liessen im Weiteren keine Rückschlüsse auf die Anwesenheiten der Rekurrenten in A.________ oder Monaco zu, da in beiden Haushalten (Monaco und A.________) eine Haushaltshilfe anwesend gewesen sei. Beim Wasserverbrauch komme hinzu, dass die Sommer 2013 und 2014 gemäss den Klimabulletins des Bundesamts für Meteorologie sehr sonnenarm und regenreich gewesen seien (Vernehmlassungsbeilage 3). Die Rekurrenten könnten deshalb aus dem Rückgang des Wasserverbrauchs nichts zu ihren Gunsten ableiten. Bei den Telefonrechnungen falle auf, dass während mehrerer Monate in Monaco exakt derselbe Betrag von EUR 5.73 in Rechnung gestellt worden sei.