Im Rekurs werde ausgeführt, dass es sich beim Grundstück in A.________ um den Familiensitz handle, und dass dieser für die Kinder der Rekurrenten erhalten bleiben solle, weshalb ein Verkauf nicht in Frage gekommen sei (Rekurs, S. 17 Rz. 45). Dazu sei anzumerken, dass das Eigentum am Grundstück in A.________ bereits im Dezember 2011 auf die Kinder übertragen worden sei, wobei die Rekurrenten sich ein Nutzniessungsrecht eingeräumt hätten. Das Argument, dass ein Verkauf nicht in Frage gekommen sei, verfange bei Nutzniessungsberechtigten nicht. Es erscheine naheliegender, dass die Rekurrenten das Grundstück in A.________ für sich selbst zur Nutzung bereit hielten und nicht für die Kinder;