Die von den Rekurrenten angesprochenen Möbelkäufe in Monaco liessen nicht zwangsläufig auf eine Absicht dauernden Verbleibens in Monaco schliessen. Es ist auch bei bloss temporärem Aufenthalt nachvollziehbar, wenn sich Personen dort angenehm einrichten; zudem könnten die erworbenen Möbel sehr wohl nach dem Ende des temporären Aufenthalts nach A.________ verbracht und dort weiterverwendet worden sein. Des Weiteren gehe aus den Rekursbeilagen 5 und 16-11 hervor, dass der Rekurrent weiterhin die Funktion als Vorsitzender des Lenkungsausschusses A.________ bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin beibehalten habe.