Die Rekurrenten erwähnten im Rekurs zwar Kilometerstände, hätten es indessen unterlassen, diese nachvollziehbar zu belegen. Abgesehen davon seien die Kilometerstände alleine nicht sehr aussagekräftig, da die Fahrzeuge auch auf anderen Strecken als Schweiz–Monaco hätten gefahren werden können. Der Umstand, dass die Kreditkartenabrechnungen mehrmals Buchungen im Raum A.________ zeigten, obwohl gemäss rekonstruiertem Kalender eine Anwesenheit in Monaco geltend gemacht worden sei, lasse vermuten, dass sich die Rekurrenten auch an anderen nicht durch Kreditkartenbuchungen belegten Tagen nicht in Monaco aufgehalten hätten.