und zulasten von Monaco verschiebe. Bereits aufgrund der Tabelle im Einspracheentscheid habe nicht gesagt werden können, dass sich der Rekurrent wesentlich häufiger in Monaco als in A.________ aufgehalten habe. Die jüngste Auswertung zeige, dass sich auch die Rekurrentin deutlich weniger häufig in Monaco aufgehalten zu haben scheine. Was besonders hervorsteche, sei, dass die Kreditkartenabbuchungen ausserhalb Monacos des Öfteren mitten in einer im rekonstruierten Kalender längeren als "in Monaco" bezeichneten Periode stattgefunden hätten.