Die Gesamtentschädigung von Fr. ____ sei für 252 Tage (22. Februar 2013 bis zum 31. Oktober 2013) ausgerichtet worden, davon würden 38 Tage (22. Februar 2013 bis 31. März 2013) auf die Schweiz entfallen, was Fr. ____ für die Schweiz ergebe (Fr. ____ / 252 Tage x 38 Tage). Auf die übrigen Ausführungen ist in den Erwägungen – sofern entscheidwesentlich – einzugehen. C. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 wurden die Rekurrenten ersucht, dem Verwaltungsgericht einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 25'000.– zu überweisen. Dieser ging fristgerecht ein.