Der Rekurrent habe das Bargeld jeweils von seinem Mitarbeiterkonto bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin bezogen und dann im Tresor in Monaco aufbewahrt. Die Rekurrenten stimmten der Rekursgegnerin darin zu, dass es sich bei der MasterCard mit den Endziffern "1010" entgegen der bisherigen Ausführungen nicht um die Kreditkarte der Haushaltshilfe, sondern um diejenige des Rekurrenten handle. Es gebe geringfügige Abweichungen zwischen der rekonstruierten kalendarischen Aufstellung und den Kreditkartenabrechnungen; dies weil alles schon so lange zurückliege und die elektronische Agenda nur noch teilweise verfügbar gewesen sei.