_ aufgehalten. Der Grund dafür, hänge damit zusammen, dass der Rekurrent geschäftlich sehr häufig unterwegs gewesen sei. Er sei grundsätzlich sehr selten zuhause gewesen, weshalb die Zahl der Tage in der Urteil A 2018 18 9 Schweiz, welche er als Drehscheibe für seine Reisen verwendet habe, nicht weniger tief liege als die Tage in Monaco.